APA - Regeln

I. Die reguläre Saison

A. Dauert vom 1. Januar bis zum 30. September.

Alle Wettkampfergebnisse müssen über Nacht bis spätestens am Montag nach dem Wettkampf an Missy Villines 1954 US HWY 160 Caulfield MO 65626, gesendet werden.

Werden die Ergebnisse nicht rechtzeitig übermittelt, wird das Ergebnis nicht gewertet und der Wettkampfausrichter erhält in Zukunft keine weitere Erlaubnis einen Wettkampf im September auszurichten.

Beginnend ab dem 01. April 2013 wird die APA keine dualen Wettkämpfe, in Kombination mit irgendeinem anderen Verband,  genehmigen oder zulassen.

Beginnend ab 2010 erlaubt die APA, dass außerhalb der Saison in den Monaten Oktober, November und Dezember sanktionierte Wettkämpfe stattfinden dürfen um ausschließlich Punkte zu sammeln. Diese Punkte zählen nicht für die Meisterschaften der abgelaufenen oder kommenden Saison

 

B. Die Ausrichter/Organisatoren haben die Wettbewerbe auf max. 2 Wettkämpfe (Pulls) am Tag und max. 3 Wettkämpfe (Pulls) pro Woche zu beschränken.

Eine Woche wird als Freitag, Samstag, Sontag und Montag definiert.

Wettbewerbe an den Wochentagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag sind nicht zulässig.

II. Mitgliedschaft

A. Es gibt keine Mitgliedschaft, jeder ist willkommen.

B. Pro Hund wird vor dem Wettbewerb eine Gebühr berechnet.

C. Die Teilnahmegebühren für reguläre Wettbewerbe innerhalb der Saison dürfen 20,00 $ (17,50 €) nicht überschreiten.

III. Meisterschaften

A. Qualifikation – Wenn der Hund, während einer Saison an fünf APA-Wettbewerben einen gültigen Zugversuch (Pull) durchgeführt hat, darf der Hund an den APA-Meisterschaften antreten.

B. Die Meisterschaften werden jedes Jahr auf einem Schienensystem und mit Teppich als Untergrund durchgeführt (nicht für Europa). Die Berechnungen für die Meisterschaft erfolgen in Prozent.

 

IV. Wettbewerbsbereich

A. Zug-Fläche

  1. Breite: mindestens 1,83 m, maximal 4,88 m
  2. Länge: mindestens 10,67 m, maximal – keine Angabe
  3. Der Zaun (Eingrenzung der Bahn) muss min. 0,91 m hoch sein

 

B. Wartezone 

  1. Hunde die in einer Gewichtsklasse starten, müssen während die Klasse im Wettbewerb konkurriert und bis der Hund ausgeschieden ist in der Wartezone bleiben.
  2. Hunde die nicht im Wettbewerb stehen, dürfen sich nicht in der Wartezone aufhalten.
  3. Parallel zur Startlinie dürfen sich keine Hunde aufhalten.

 

C. Untergrund

  1. Der Untergrund kann aus Erde, Teppich oder Rasen bestehen.  Nicht zulässig sind Sand, Mineralgemisch und Geröll.
  2. Die Oberfläche muss eben sein oder darf etwas bergauf gehen.
  3. Bergab ist nicht zulässig
  4. Der Hund muss auf der gleichen Oberfläche ziehen, auf der der Wagen ist.
  5. Der Untergrund kann nur zwischen den Klassen gereinigt / bearbeitet werden.

V. Ausstattung

A. Wagen/Karre

  1. Die Rahmenkonstruktion darf entweder aus Holz oder Metall sein.
  2. Zwei Achsen und vier Reifen. Ein Ersatzreifen muss vorrätig sein.
  3. Breite: Nicht größer als 1,80 m einschließlich Reifen und Achse.
  4. Länge: Mindestens 1,50 m bis maximal 2,45 m
  5. Am Rahmen müssen zwei solide Ösen für das befestigen des Zugseils angebracht sein.
  6. Reifen:
    1. Maximale Höhe 45,7 cm (18 Zoll)
    2. Minimale Höhe 33 cm (13 Zoll)

Druck:

  1. Muss an allen vier Rädern gleich sein
  2. Muss vor dem Wettkampf vom APA-Richter überprüft werden.
  3. Last-Kapazität:
    1. Der Wagen muss 5000 lbs (2268 KG) sicher bewegen können.
    2. Clubs haben die Möglichkeit, für die leichteren Gewichtsklassen, einen leichteren Wagen einzusetzen. Eine Größenvorgabe für diesen Wagen gibt es nicht. Er muss aber 300 lbs (136 Kg) sicher bewegen können.
    3. Zugseil:
      1. Nicht kürzer als 1,80 m und nicht länger als 2,14 m
      2. Das Zugseil muss frei von Knoten sein.
      3. Muss mit dem Wagen über geschlossene Ösen/Karabiner verbunden sein.
      4. Muss eine V-Form ergeben und mit einem lockeren Ring/Karabiner versehen sein.
      5. Darf nicht aus einer Kette oder Stahlseil bestehen.

 

B. Gewicht

  1. Die Menge des zugefügtem Gewichts wird vom APA-Richter für jede Gewichtsklasse bestimmt. Die Steigerung kann innerhalb des Wettkampfes variieren.

 

C. Hunde-Ausstattung

  1. Jeder Hund muss eine annehmbare Steige/Kiste haben
  2. Nur flache Halsbänder sind erlaubt. Es sind keine Würgehalstbänder, Trainingshalsbänder oder Stachelhalsbänder erlaubt. Jegliche Arten von Ausbildungsgeräten oder etwas was dafür gehalten werden kann sind nicht zulässig.
  3. Zuggeschirr:
    1. Ein akzeptables Gewicht-Zuggeschirr mit Spreiz-Stange.
    2. Das Zuggeschirr muss in ordnungsgemäßem Zustand und ohne Beschädigungen sein.
    3. Köder sind beim Zugversuch nicht erlaubt. Während des Zugversuchs dürfen weder Futter oder Belohnungen jeglicher Art mitgeführt werden.
      1. Eine Belohnung darf im Wettbewerb nur in der Wartezone erfolgen, dies bezieht sich auf Spielzeuge, Beißwurst und Futter.
      2. Wasser ist immer erlaubt.

 V. Schienensystem - Spezifikationen

A.Schienarten

  1. Als Schienentyp sind V-Förmige, Flache- oder auch Runde- Schienenquerschnitte zulässig.
  2. An beiden Enden der Schienenbahn müssen Anschlagprofile angebracht werden
  3. Das Schienensystem muss die Möglichkeit besitzen die Höhe bzw. die Neigung  einzustellen / zu nivellieren.
  4. Der Höhenunterschied zwischen Startlinie und Ziellinie darf höchstens 8 Zoll (20,32 cm) betragen.
  5. Der Höhenunterschied zwischen Start- und Ziellinie wird im Ergebnis mit angegeben. Wenn kein Höhenunterschied vorhanden ist, wird „eben“ eingetragen.

B. Die Oberflächen

  1. Die Breite der Oberfläche zwischen den Schienen, soll mindestens 22 Zoll (55,88 cm) und maximal 52 Zoll (132,08 cm) betragen.
  2. Die Länge der Zugbahn-Oberfläche soll mindestens 25 ft (7,62 m) vom Anfang bis zum Ende der Bahn betragen
  3. Die Oberfläche darf aus Erde oder Teppich bestehen. Nicht zulässig sind Oberflächen, die den Hunden schaden können, wie z.B. Beton, Asphalt oder
  4. Die Start- und Ziellinie muss deutlich markiert werden. Die Entfernung zwischen den beiden Linien muss 16 ft (4,88 m) betragen
  5. Wenn die Oberfläche der Zug-Bahn um 12 Zoll (30,48 cm) höherliegt als der Untergrund, ist eine entsprechende Erhöhung / Rampe anzufertigen, sodass der Hund die Oberfläche der Zug-Bahn ohne zu springen oder angehoben zu werden erreichen kann

C. Karre/Wagen

  1. Die Karre wird auf dem äußeren Rand der Zug-Bahn-Oberfläche auf Schienen laufen.
  2. Die Ladefläche des Wagens darf an keiner Seite mehr als 12 Zoll (30,48 cm) über die Laufrollen hinausragen.
  3. Die Karre muss mit einer Zugleine von 4 ft – 6 ft (1,22 m – 1,83 m) Länge, an der Vorderseite der Karre, ausgestattet sein.
  4. Die Karre muss entweder mit einer Bremsleine an der Rückseite oder einer Mechanischen Bremse ausgerüstet sein.
  5. Beladene Gewichte dürfen an keinem Punkt überstehen.

D. Die Laufrollen

  1. Die Laufrollen dürfen frei gewählt werden, solange sie mit der Schienengeometrie übereinstimmt.
  2. Die Laufrollen haben keinen definierten Durchmesser.
  3. Laufbuchsen oder Lager sind bei den Laufrollen zulässig.
  4. Die zulässige Belastungsgrenze der Laufrollen ist dem APA_Richter vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
  5. Die höchste Gewichtszuladung darf die zulässige Gesamtbelastung der Laufrollen nicht überschreiten.

 

Wir arbeiten weiter... bitte noch etwas Geduld, bis wir alles übersetzt haben!

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